Zahnbehandlungen: Leistungen aus der Grundversicherung
Im Bereich der Zahnbehandlungen beschränken sich die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung auf Behandlungen in Folge schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schwerer Allgemeinerkrankungen.
Die häufigsten Behandlungsformen wie Zahnspangen, Zahn-Ziehen und Dentalhygiene werden nicht aus der Grundversicherung entschädigt. Dafür braucht es eine Zahnzusatzversicherung.
Dentalhygiene vs. Kieferorthopädie (z.Bsp. Zahnspangen)
Viele Eltern schliessen für Ihre Kinder Zahnpflegeversicherungen ab und gehen davon aus, dass sämtliche Zahnbehandlungen versichert sind. Ein teurer Fehler, denn
in der Regel decken Zahnpflegeversicherungen lediglich den Bereich Dentalhygiene und Vorsorgeuntersuchungen ab . Braucht das Kind eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen, werden die Kosten von der Krankenkasse abgelehnt.
Zahnpflegeversicherung sinnvoll?
Ja und nein. Wenn Ihr Kind häufiger als gewöhnlich zum Zahnarzt bzw. zur Dentalhygiene muss, kann sich eine Zahnpflegeversicherung durchaus lohnen. Wenn Ihr Kind allerdings einmal pro Jahr zur Kontrolle inkl. Dentalhygiene geht, könnten Sie die Kosten für die Behandlung mit den Prämien bezahlen. In der Regel sind die Prämien sogar höher, weshalb sich die Zahnpflegeversicherung oft nicht lohnt.
Frühzeitiger Abschluss notwendig
Zudem verlangen die meisten Gesellschaften ab dem 4. Lebensjahr ein zahnärztliches Attest. Weist dieses Attest auf Zahnprobleme hin, lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab.
Heisst:
Sie müssen Ihre Kinder frühzeitig versichern und bereits für eine Versicherung bezahlen, die Sie allenfalls erst später brauchen werden. Rechnen Sie diese Prämien dazu, lohnt sich eine Versicherung für Zahnpflege in den wenigsten Fällen.
Zahnspange versichern (Kieferorthopädie)
Hingegen erachten wir es als sinnvoll, dass Eltern für Ihre Kinder eine Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen (Bsp. Zahnspangen) abschliessen, da die Kosten bis zu 15'000 Franken betragen können und die Grundversicherung die Kosten für diese Behandlungen in der Regel nicht übernimmt.
Beachten Sie beim Abschluss die Höhe der maximalen Kostenbeteiligung, sowie ein allfälliger Selbstbehalt. Zudem ist es wichtig, ob die Krankenkasse die Kosten pro Jahr oder pro Fall leistet. Ein wesentlicher Unterschied, da sich eine Behandlung mit einer Zahnspange über verschiedene Jahre verteilt.
Mein Kind braucht eine Zahnspange und ich habe keine Versicherung. Was nun?
Genau für diese Situation gibt es DentaHelp. Wir haben dieses Problem erkannt und haben eine Lösung gesucht.
Deshalb können wir Eltern auch dann helfen, wenn bereits feststeht, dass ihr Kind eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen benötigt.