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4053 Basel
Diese Frage stellen sich Eltern heutzutage oft erst, wenn Ihr erstes Kind eine Zahnspange benötigt. Da die Deckung bei den Krankenkassen sehr unterschiedlich ist, kann diese Frage nicht so einfach beantwortet werden. In diesem Beitrag erhalten Sie wertvolle Informationen und Tipps, auf was Sie bei der Versicherung der Zahnspange Ihres Kindes achten können und wie wir Ihnen bei einer fehlenden Deckung helfen können.
Der Deckungsumfang ist bei allen Krankenkassen identisch. Aus der Grundversicherung werden nur Kosten übernommen, falls eine Zahnspange aus krankheitsbedingten Gründen benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.sso.ch/fileadmin/upload_sso/3_Patienten/7_Versicherungen/Zahnbehandlungskosten_d.pdf
Bei den Zusatzversicherungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Zahnpflegebehandlungen und Kieferorthopädie. Bei den meisten Krankenkassen spricht man deshalb von unterschiedlichen Produkten. Achten Sie sich deshalb, ob Sie eine reine Zahnpflege-Versicherung oder eine Zahnzusatzversicherung inkl. kieferorthopädischen Behandlungen versichert haben.
ACHTUNG: Viele Krankenkassen verlangen nach dem 3. Lebensjahr ein zahnärztliches Attest. Liegt eine Fehlstellung vor, kann der Versicherungsschutz teilweise oder komplett verweigert werden. Die Krankenkassen beteiligen sich also nur dann an den Kosten für eine Zahnspange, wenn die Fehlstellung nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wird. Daher ist es wichtig, die Zahnzusatzversicherung vor dem vierten Lebensjahr abzuschliessen, sodass für den Abschluss kein Attest benötigt wird.
Beachten Sie dabei bitte, dass einige Versicherer eine Karenzfrist (Wartezeit) von sechs Monaten bis zu drei Jahren haben.
Eine Zahnzusatzversicherung muss bis zum 4. Lebensjahr abgeschlossen werden. Danach wird von den Krankenversicherern für den Abschluss ein zahnärztliches Attest verlangt.
DentaHelp erinnert Sie rechtzeitig an den Abschluss der Zahnzusatzversicherung
Die wichtigsten Gründe, weshalb kieferorthopädische Behandlungen von den Krankenkassen abgelehnt werden:
Krankenkassen-Wechsel - Anzeigepflichtsverletzung
In der Schweiz wechseln jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen ihre Krankenkasse. Beim Wechsel der Zusatzversicherungen muss ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. Auch bei Kindern. Wer bei den Gesundheitsfragen eine Fehlstellung oder Behandlung der Zähne verschweigt, riskiert, dass die Krankenkasse die Kosten später ablehnt.
Fehlende Deckung für Kieferorthopädie bei der Zahnversicherung
Leider denken viele Eltern, dass eine Zahnversicherung allumfassend ist und sämtliche Zahnarztkosten abdeckt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die meisten Zahnzusatzversicherungen decken kieferorthopädische Behandlungen nur minimal ab oder schliessen diese Leistungen grundsätzlich aus. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, ob die Zahnzusatzversicherung sich an der Zahnspange beteiligt.
Ihre aktuelle Versicherung deckt die Kosten der Zahnspange nicht - oder nur ungenügend - ab? Bei DentaHelp können Sie zwischen 50% und 100% der Kosten auch dann noch versichern, wenn bereits feststeht, dass Ihr Kind eine Zahnspange benötigt.
Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Thema? Dann besuchen Sie uns auch unserer Homepage
www.dentahelp.ch oder kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Ich werde das Modell DentaHelp weiter empfehlen!
"Aus meiner Sicht ist DentaHelp eine gute Sache und kann eine offensichtliche Lücke im Versicherungswesen schliessen."
Dr. med. dent. Ulrike Mack
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
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