Zahnzusatzversicherung bei bestehenden Schäden - geht das?
26. März 2021

Viele Eltern bemerken leider erst nach Feststellung von Kieferfehlstellungen bei Ihren Kindern, dass eine Zusatzversicherung fehlt, welche die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen abdeckt. Zu diesem Zeitpunkt ist es meist schon zu spät und die Kosten für die Zahnspange müssen selber getragen werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie trotz bestehenden Schäden noch eine Versicherung für Zahnspangen abschliessen können.

Das erwartet Sie in diesem Beitrag

  • Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung?
  • Welche Zahzusatzversicherung wird benötigt?
  • Krankenkassen verlangen bereits nach dem 3. Lebensjahr ein Zahnattest
  • Zahnzusatzversicherung bei bestehenden Schäden - geht das?

Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt nur die Kosten, falls eine Zahnspange aus schwerwiegend krankheitsbedingten Gründen benötigt wird. Dies ist nur sehr selten der Fall, weshalb die Kosten grundsätzlich nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können.

Welche Zahnzusatzversicherung wird benötigt?

In der Zusatzversicherung wird grundsätzlich zwischen Zahnpflegebehandlungen und Kieferorthopädie unterschieden. Bei den meisten Krankenkassen spricht man deshalb von unterschiedlichen Produkten. Damit die Zahnspange versichert ist, muss die Kieferorthopädie in Ihrer Police enthalten sein.

Krankenkassen verlangen nach dem 3. Lebensjahr ein Attest

ACHTUNG: Viele Krankenkassen verlangen nach dem 3. Lebensjahr ein zahnärztliches Attest/Befund für den Abschluss einer Zusatzversicherung für Kieferorthopädie. Wurde zu einem früheren Zeitpunkt eine Fehlstellung diagnostiziert, wird die Aufnahme für eine Zahnzusatzversicherung verweigert. Daher ist es wichtig, die Zahnzusatzversicherung vor Beginn des 4. Lebensjahr abzuschliessen, sodass für den Abschluss kein Attest benötigt wird.


Beachten Sie dabei bitte, dass einige Versicherer eine Karenzfrist (Wartezeit) von sechs Monaten bis zu drei Jahren verlangen.

Zahnzusatzversicherung bei bestehenden Schäden oder bei laufender Zahnbehandlung

Durch die enge Zusammenarbeit mit Krankenversicherern und Kieferorthopäden in der ganzen Schweiz können Sie über DentaHelp auch noch laufende kieferorthopädische Behandlungen versichern. Die Versicherung ist bis zum 23. Lebensjahr möglich und für den Abschluss wird kein Zahnattest verlangt.


Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über unseren neuen Ansatz!



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Die Wichtigsten Eckdaten


✓  Zahnspange ohne Attest versichern

✓  Laufende Behandlungen versichern

✓  Behandlung kann sofort beginnen

✓  Keine Karenzfrist (Wartefrist)

✓  50-100% der Kosten versicherbar (unlimitiert)

✓  Keine Franchise, kein Selbstbehalt

✓  Unbegrenzte Kostendeckung

✓  Flexible 1-Jahresverträge

✓  Bis zum 23. Lebensjahr möglich

Kieferorthopäden sind von unserem Produkt überzeugt.

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"Aus meiner Sicht ist DentaHelp eine gute Sache und kann eine offensichtliche Lücke im Versicherungswesen schliessen."



Dr. Ulrike Mack

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

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