Übernimmt die Grundversicherung die kieferorthopädische Behandlung meines Kindes?
30. Juli 2020
Die Grundversicherung (KVG) ist in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Gesellschaften exakt gleich. Zusatzversicherungen hingegen sind freiwillig. Deshalb verzichten weiterhin viele Menschen in der Schweiz auf den Abschluss einer Zusatzversicherung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen die Grundversicherung bei kieferorthopädischen Behandlungen übernimmt!
Kostenübernahme durch Grundversicherung
Art. 31 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) regelt die Kostenübernahme der zahnärztlichen Leistungen. In folgenden Situationen beteiligt sich die Krankenkasse an der Zahnspange:
- Bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder bei Behandlungen, die mit einer schweren Allgemeinerkrankung im Zusammenhang stehen;
- Bei Unfällen, soweit nicht eine andere Unfallversicherung die Kosten übernimmt;
- Bei Geburtsgebrechen, soweit diese nicht mehr von der Invalidenversicherung vergütet werden.
Wichtige Bedingungen für die Kostenübernahme
Damit die Grundversicherung (KVG) sich an den Kosten beteiligt, muss mindestens etwas von der Aufzählung oben erfüllt sein. Zudem müssen die Behandlungen nach Art. 32 Abs. 1 des KVG "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich"
sein.
Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Kieferorthopäden, ob diese Bedingungen erfüllt werden. Prüfen Sie anschliessend gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen.
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