Krankenkassen verlangen in der Schweiz für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ab dem vierten Lebensjahr ein zahnärztliches Attest. Weist dieses Attest auf Zahnfehlstellungen hin, lehnen die Krankenkassen den Antrag auf die Zahnzusatzversicherung ab.
Für dieses weit verbreitete Problem haben wir eine Lösung gesucht und gefunden:
Bei DentaHelp können Sie die Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen nachträglich abschliessen und sogar laufende Behandlungen können versichert werden.
Das erwartet Sie in unserem Beitrag "Zahnzusatzversicherung für Zahnspange nachträglich abschliessen"
- Das Problem mit dem zahnärztlichen Attest
- Zahnzusatzversicherung für Zahnspange nachträglich abschliessen - so funktionierts
- Neuartiger Ansatz von DentaHelp - von Experten empfohlen
- Leistungsinhalt
- Kontaktmöglichkeiten
Zahnzusatzversicherung für Zahnspange nachträglich abschliessen
Zahnärztliches Attest - Das Problem beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung
Viele Eltern werden nicht richtig informiert, dass Krankenkassen nach dem vierten Lebensjahr ein zahnärztliches Attest verlangen. So kommt es, dass viele Eltern keine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschliessen können und die Kosten der Zahnbehandlung selber tragen müssen. Besonders bei kieferorthopädischen Behandlungen (z.Bsp. Zahnspangen) sind die Kosten enorm hoch. Eine Zahnspange kostet in der Regel zwischen 8'000 bis 12'000 Franken. Umso wichtiger ist es, dass Eltern eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen abschliessen.
Zahnzusatzversicherung für Zahnspange nachträglich abschliessen
Für dieses Problem haben wir eine Lösung gesucht und gefunden! Bei DentaHelp können Sie sogar laufende kieferorthopädische Behandlungen versichern. Ganz ohne zahnärztliches Attest. Heisst: Auch wenn Ihr Kind bereits über vier Jahre alt ist, müssen Sie bei der Lösung von DentaHelp kein zahnärztliches Attest einreichen.
Leistungsinhalte
Die Lösung von DentaHelp überzeugt vor allem mit folgenden Punkten:
- Bis zum 23. Lebensjahr möglich
- 50 bis 100% der Behandlungskosten versicherbar
- Kein Selbstbehalt, keine Franchise
- Flexible 1-Jahresverträge
- Ohne zahnärztliches Attest
- Ohne Karenzfrist
- Von Zahnärzten und Kieferorthopäden in der ganzen Schweiz empfohlen
3 Tipps zum Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder
Zahnversicherung nach Abschluss nicht mehr wechseln
Beim Wechsel der Zahnversicherung kann es sein, dass Sie Leistungen aufgrund "vorbestandener Umstände" verlieren. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zahnversicherung immer bei der gleichen Gesellschaft ist.
Kieferorthopädie bei Zahnpflegeversicherung oft nicht versichert
Überprüfen Sie den Leistungsinhalt beim Abschluss der Zahnversicherung genau. Sind kieferorthopädische Leistungen versichert? Wenn ja: Wie hoch? Gibt es Limiten? Fragen Sie unbedingt bei der Gesellschaft nach und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.
Gesundheitsfragen bei Wechsel genau und korrekt beantworten
Beim Abschluss der Zahnversicherung werden Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Seien Sie sehr genau und geben Sie jeden Besuch beim Zahnarzt an. So kann die Krankenkasse die Leistungen später nicht mehr ablehnen.
Experten sind von DentaHelp überzeugt
Dank unserem innovativen und neuartigen Ansatz konnten wir viele Zahnärzte und Kieferorthopäden in der ganzen Schweiz von uns überzeugen. Wir werden regelmässig an Patientinnen und Patienten weiterempfohlen.
"Ich werde das Modell DentaHelp weiter empfehlen!"
"Aus meiner Sicht ist DentaHelp eine gute Sache und kann eine offensichtliche Lücke im Versicherungswesen schliessen."
Dr. med. dent. Ulrike Mack
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Eulerpraxis in Basel
www.eulerpraxis.ch
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Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beantworten all Ihre Fragen. Nehmen Sie dazu unverbindlich und kostenlos mit uns Kontakt auf.

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Stefan Meier
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