DentaHelp Zahnversicherung für Kinder und Jugendliche
Übernimmt die Grundversicherung die kieferorthopädische Behandlung meines Kindes?
Juli 30, 2020

Die Grundversicherung (KVG) ist in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Gesellschaften exakt gleich. Zusatzversicherungen hingegen sind freiwillig. Deshalb verzichten weiterhin viele Menschen in der Schweiz auf den Abschluss einer Zusatzversicherung.


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen die Grundversicherung bei kieferorthopädischen Behandlungen übernimmt!

Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung bei der Zahnspange

Kostenübernahme durch Grundversicherung

Art. 31 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) regelt die Kostenübernahme der zahnärztlichen Leistungen. In folgenden Situationen beteiligt sich die Krankenkasse an der Zahnspange:
  • Bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder bei Behandlungen, die mit einer schweren Allgemeinerkrankung im Zusammenhang stehen;
  • Bei Unfällen, soweit nicht eine andere Unfallversicherung die Kosten übernimmt;
  • Bei Geburtsgebrechen, soweit diese nicht mehr von der Invalidenversicherung vergütet werden.

Wichtige Bedingungen für die Kostenübernahme

Damit die Grundversicherung (KVG) sich an den Kosten beteiligt, muss mindestens etwas von der Aufzählung oben erfüllt sein. Zudem müssen die Behandlungen nach Art. 32 Abs. 1 des KVG "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sein.

Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Kieferorthopäden, ob diese Bedingungen erfüllt werden. Prüfen Sie anschliessend gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen.

Keine Zahnversicherung abgeschlossen - was jetzt?

Falls keine der oben genannten Situationen auf Sie zutrifft und Sie keine Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung erhalten, können wir Ihnen helfen. DentaHelp hat sich genau auf diese Fälle spezialisiert und kann Zahnspangen nachträglich versichern.

Zahnspange nachträglich versichern

Wenn Sie ebenfalls von diesem Problem betroffen sind, freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Unser Produkt zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
  • Flexible 1-Jahresverträge
  • Kein zahnärztliches Attest benötigt
  • Keine Karenzfrist = Behandlung kann nach Abschluss beginnen
  • Unlimitierte Kostenübernahme (betraglich unbegrenzt)
  • Mindestens 50% der Kosten können versichert werden
  • Bis zu 100% Kostenübernahme möglich

Von Experten empfohlen

Unser Produkt schliesst eine Lücke im Schweizer Gesundheitssystem und ist deshalb bei Kieferorthopäden und Zahnärzten in der ganzen Schweiz beliebt. Da unser Produkt einzigartig ist, empfehlen uns unsere Partner regelmässig an ihre Kunden weiter.

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