Eltern müssen sich in der Regel frühzeitig entscheiden, ob sie für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschliessen möchten. Ab dem vierten Lebensjahr verlangen die Versicherungsgesellschaften in der Regel ein zahnärztliches Attest. Weist dieses Attest auf zukünftige Zahnfehlstellungen hin, verweigert die Krankenkasse den Abschluss der Zahnversicherung.
Deshalb wenden sich viele Eltern an DentaHelp. Dank unserer innovativen und neuartigen Lösung können wir auch laufende kieferorthopädische Behandlungen bis zum 23. Lebensjahr versichern. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr.
Zahnversicherung für Kinder nach dem vierten Lebensjahr - auch für laufende Behandlungen
Das Problem mit dem zahnärztlichen Attest nach dem vierten Lebensjahr
Der Familienalltag ist hektisch und direkt nach der Geburt des Kindes denken die wenigsten Eltern als Erstes an die Zahnversicherung. Doch bald ist das Kind vier Jahre alt und das Problem beginnt. Denn die Krankenkassen wollen nun vor einem Abschluss der Zahnversicherung ein zahnärztliches Attest. Weist dieses Attest auf zukünftige Zahnfehlstellungen hin, lehnen die Krankenkassen das Risiko ab und die Eltern müssen die Kosten selber tragen.
Zahnpflegeversicherung oder Versicherung für Kieferorthopädie - Welche Zahnversicherung brauchen Kinder?
Bitte beachten Sie, dass eine Zahnversicherung sehr unterschiedlich aufgebaut sein kann. Während gewisse Gesellschaften kieferorthopädische Behandlungen (zum Beispiel Zahnspangen) mitversichern, schliessen andere Krankenkassen genau diesen wichtigen Punkt aus. Informieren Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig über den genauen Leistungsinhalt.
Möchten Sie hierzu weitere Informationen? Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag "Welche Zahnspangen-Versicherung lohnt sich?"
Kieferorthopädische Behandlungen versichern - sogar während der Behandlung
Falls Ihr Kind kieferorthopädische Behandlungen benötigt, Ihre Krankenkasse sich aber nicht an den Kosten beteiligt, können wir Ihnen helfen.
Bei uns können Sie auch bestehende Zahnfehlstellungen nach dem vierten Lebensjahr versichern.
3 Tipps zum Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder
Zahnversicherung nach Abschluss nicht mehr wechseln
Beim Wechsel der Zahnversicherung kann es sein, dass Sie Leistungen aufgrund "vorbestandener Umstände" verlieren. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zahnversicherung immer bei der gleichen Gesellschaft ist.
Kieferorthopädie bei Zahnpflegeversicherung oft nicht versichert
Überprüfen Sie den Leistungsinhalt beim Abschluss der Zahnversicherung genau. Sind kieferorthopädische Leistungen versichert? Wenn ja: Wie hoch? Gibt es Limiten? Fragen Sie unbedingt bei der Gesellschaft nach und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.
Gesundheitsfragen bei Wechsel genau und korrekt beantworten
Beim Abschluss der Zahnversicherung werden Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Seien Sie sehr genau und geben Sie jeden Besuch beim Zahnarzt an. So kann die Krankenkasse die Leistungen später nicht mehr ablehnen.
Experten sind von DentaHelp überzeugt
Dank unserem innovativen und neuartigen Ansatz konnten wir viele Zahnärzte und Kieferorthopäden in der ganzen Schweiz von uns überzeugen. Wir werden regelmässig an Patientinnen und Patienten weiterempfohlen.
"Ich werde das Modell DentaHelp weiter empfehlen!"
Möchten Sie eine laufende Behandlung versichern? Jetzt Angebot oder persönliche Beratung anfordern!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beantworten all Ihre Fragen. Nehmen Sie dazu unverbindlich und kostenlos mit uns Kontakt auf.

Haben Sie eine Frage? Ich bin jederzeit gerne für Sie erreichbar.
Stefan Meier
Gründungsmitglied von DentaHelp
Sie erreichen uns wie folgt:
Telefon +41 61 543 23 12
Mail info@dentahelp.ch
Montag bis Freitag
08:00 bis 18:30 Uhr
Standort Basel
DentaHelp
Münchensteinerstrasse 270
4053 Basel
Blog
